Mit der Einführung der degressiven AfA durch das Wachstumschancengesetz bietet die Bundesregierung eine attraktive Möglichkeit, Investitionen in Neubauten - auch im Bereich der Seniorenwohn- und Plfegeimmobilien - schneller steuerlich abzuschreiben.
Mit dem Wachstumschancengesetz ist die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für neu errichtete Wohngebäude eingeführt worden. Diese soll die Bauwirtschaft stärken und den Wohnungsbau in Deutschland ankurbeln.
Die Kernpunkte der degressiven AfA auf einen Blick:
Der Wohnungsbau in Deutschland steht unter Druck: steigende Baukosten, Materialengpässe und hohe Zinsen belasten die Branche. Die degressive AfA setzt hier an, indem sie Investitionsanreize schafft und eine schnellere Refinanzierung ermöglicht. Gerade bei Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien, einem wachsenden Marktsegment, könnte diese Abschreibung Investoren motivieren, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Abschreibefähig sind bei einer Beispielimmobilie bspw. 400.000 Euro:
Die nachfolgende Grafik zeigt die Funktionsweise der degressiven AfA:
Eine Kombination der degressiven AfA mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau ist möglich für Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG. Voraussetzung ist, dass diese eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro/m² nicht überschreiten. Die begünstigten Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten betragen bis zu 4.000 Euro/m².
Mit einer Investition in ausgewählte Neubau-Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien können auch Sie potenziell von diesen Steuervorteilen profitieren. Klingt interessant? Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch mit Ihrem persönlichen Immobilienspezialisten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Haftungsausschluss:
Diese Information ersetzt keine steuerliche Beratung, bitte wenden Sie sich dahingehend an Ihren Steuerberater.